Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands: Wir gründen eine Bürgerstiftung. Ein Crashkurs

Axel Halling vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands beim openTransfer CAMP Zusammenhalt am 17.01.2020 in Halle (Saale)

„Und hast Du weder Zeit noch Geld, dann stifte mit Ideen…“. Die Session startete mit einer musikalischen Einladung zum Mitsingen, um so die wesentlichen Elemente einer Bürgerstiftung kennenzulernen. In der folgenden Session gründeten die Teilnehmenden dann die fiktive „Leipziger-Straße-Bürgerstiftung“.

Bürgerschaftliches Engagement kennt viele Organisationsformen – eine ist die Bürgerstiftung. Der Begriff ist zwar rechtlich nicht geschützt, aber das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands hat zehn Merkmale einer Bürgerstiftung zusammengetragen. Einleitend stellte Axel Halling einige davon vor: Viele Menschen tragen einen Teil bei – sei es mit Zeit, Geld oder Ideen. Die Themen der Stiftung müssen gemeinnützig und breit gefächert sein, ihre Entscheidungen unabhängig von Parteien, Kommunen, Kirche und Co., und Bürgerstiftungen sind immer lokal aktiv.

Ein Mann spricht, zwei Menschen hören zu.
Joerg Farys // www.dieprojektoren.de

Vom Gründungskapital bis zum Gründungskreis

Am Beispiel der fiktiven Leipziger-Straßen-Bürgerstiftung (in der Leipziger Straße befand sich der Veranstaltungsort) wurde diskutiert, wie hoch das Gründungskapital einer Bürgerstiftung sein sollte – und wie es zusammenkommt. Stiftungsrecht ist Ländersache, daher variiert die nötige Kapitalhöhe stark, zwischen ca. 30.000 und 100.000 Euro, erfuhren die Teilnehmenden. Der Grundsatz: Eine Stiftung muss ihre Zwecke aus den Erträgen ihres Kapitals heraus verwirklichen, allerdings ist hier Ermessensspielraum sichtbar. Bei der Gründung einer Bürgerstiftung geht es nicht zuletzt um die Förderung bürgerschaftlichen Engagements – und damit gehen die Bundesländer unterschiedlich um. Denn das Stiftungskapital ist nicht alles, mit dem die Stiftung wirkt. Projektförderungen und Spenden sind – ebenso wie spätere Zustiftungen – ein gängiger Weg, um vor Ort aktiv zu werden. Mit vielen Personen kommt Geld schneller zusammen. Zudem ist die Gründung im Kollektiv ein Kennzeichen von Bürgerstiftungen.

Am Anfang steht meist eine Initiativgruppe mit einem konkreten gemeinnützigen Anliegen. Ob diese die Bürgerstiftung von Anfang an partizipativ gründet oder zunächst einmal gemeinsam als Gruppe den Grundstein legt, ist unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Berufsgruppen, die als aktive Gründungsmitglieder besonders gern gesehen sind. Die fiktiven Gründer:innen der Session kam schnell darauf, auf wen Axel Halling anspielte: Dazu gehören Steuerberater:innen und Jurist:innen, Menschen mit Wissen über Geldanlagen, ehemalige (Kommunal-)Politiker:innen und unternehmerisch denkende Personen mit einem breiten Netzwerk.

Warum sollte ich eine Bürgerstiftung gründen und keinen Verein?

Bei einem Verein gibt es neben vielen Standards (Rechtsform, Option auf Gemeinnützigkeit, klare Verantwortlichkeiten) viele Entscheidungswege und -prozesse – in die auch die Mitglieder einbezogen sind. Die Bürgerstiftung bildet hier einen Flaschenhals: Die Satzung macht die Stiftung zur Rechtsperson – nur die Vorstände (in der Regel drei bis fünf Personen) können Entscheidungen treffen. Optional kann ein Kuratorium gegründet werden, das den Vorstand beobachtet und berät. In Stifterversammlungen kann gemeinsam über Projektförderungen entschieden werden.

Die geballte Informationsdusche im Laufe der Session umfasste auch noch das Thema „Treuhandstiftungen“, bei denen Stiftungen mehrere Fonds für spezielle Zwecke verwalten, Möglichkeiten der Projektfinanzierung durch Förderungen oder Matchingfunds.

Wer genaueres wissen möchte, kann sich vom Bündnis für Bürgerstiftungen inhaltlich wie auch rechtlich beraten lassen.

www.buergerstiftungen.org

Fotos: CC BY-NC-SA 2.0 / Jörg Farys I openTransfer.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.